Die Leistungen von HP Education Services Österreich werden im Rahmen standardisierter Seminare im Schulungszentrum(Offene Seminare), als kundenspezifische Seminare (Projektschulungen) im Schulungszentrum oder in den Räumen des Auftraggebers erbracht. Diese Leistungen werden ausschließlich auf der Basis nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen für HP Education Services - Seminare durchgeführt. Mit der Anmeldung zu einem Seminar werden diese Bedingungen anerkannt.
1. Zustandekommen des Seminarvertrags
1.1 Offene Seminare
Anmeldungen für Seminare sind schriftlich (Brief, Fax, Email) an die entsprechende Adresse von HP Education Services Österreich. Reservierungen können telefonisch erfolgen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn innerhalb von 7 Kalendertagen eine schriftliche Anmeldung bei HP Education Services eingeht. Bei bereits ausgebuchten Seminaren, wird der Anmelder verständigt und über die nächsten freien Termine informiert. Die Anmeldung wird für HP erst mit Erteilung einer schriftlichen Anmeldebestätigung verbindlich.
1.2 Projektschulungen
Auf der Basis eines individuellen Angebotes an den Auftraggeber wird für Projektschulungen eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen, die grundsätzlich den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt, soweit einzelvertraglich keine anderweitige Regelung getroffen wird. Das Angebot beinhaltet insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile und die Durchführungsmodalitäten der Projektschulungen (Schulungszentren, Räume des Kunden, etc.) und wird für beide Parteien mit uneingeschränkter schriftlicher Unterzeichnung des Kunden innerhalb der Angebotsbindefrist wirksam.
1.3 Datenschutz
Die mit dem Seminarvertrag im Zusammenhang stehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
2. Preise
2.1 Offene Seminare
Es gelten die Seminarpreise der jeweils gültigen Preisliste. Die Seminarpreise verstehen sich je Teilnehmer (soweit nicht anders angegeben) als Nettopreise zuzüglich der jeweils bei Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den angegebenen Seminarpreisen sind folgende Leistungen enthalten: Seminardurchführung, Seminarunterlagen, die Nutzung der technischen Einrichtung für Unterrichtszwecke. Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises. HP behält sich vor, Inhalte von Seminaren, Seminarunterlagen, die Dauer von Seminaren, den Veranstaltungsort, sowie die Preise zu ändern.
2.2 Projektschulungen
Projektschulungen werden einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbart.
Zu den jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preisen werden neben der gültigen Mehrwertsteuer zusätzlich die Anfahrtszeiten, Fahrt- und Hotelkosten der Dozenten berechnet. Die nur zeitweise Teilnahme oder eine nicht vollständige Belegung eines Seminarteils, berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.
3. Absage von Seminaren
3.1 Absage durch den Kunden
Absagen von Kunden hinsichtlich offener Seminare und Projektschulungen sind kostenfrei, wenn sie bis 10 Werktage (exklusive Samstage) vor Seminarbeginn schriftlich bei HP Education Services eingehen. Bei Stornierungen des Kunden, die weniger als 10 Werktage (exklusive Samstage) eingehen oder bei Nichterscheinen des Kunden, ist der volle Seminarpreis zu zahlen. Dem Kunden wird statt einer Stornierung das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die Teilnahme an dem von ihm gebuchten Seminar zu stellen. Die Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
3.2 Kulanz bei sofortiger Neubuchung (offener Seminare)
Bei einer sofortigen Neubuchung auf das gleiche Seminar, zu einem Termin innerhalb der folgenden 3 Monate, werden 50% des bereits gezahlten Seminarpreises aus der Nichtteilnahme, auf den neuen Seminarpreis angerechnet. Eine Umbuchung unter Teilanrechnung des zuvor in Rechnung gestellten Seminarpreises ist nur einmal möglich. Bei einer wiederholten Stornierung verfällt die Möglichkeit der Anrechnung.
3.3 Absage eines Seminars durch HP
HP behält sich vor, das jeweilige Seminar bis 10 Kalendertage vor Seminarbeginn abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für HP technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Rabatte
Rabatte für Mindestabnahmevolumen von Schulungsleistung oder für HP Care Packs (Vorauszahlung) werden von HP Education Services nur gewährt, wenn dies einzelvertraglich vereinbart ist.
5. Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung der Seminargebühren für offene Seminare erfolgt nach Seminarbeginn. Bei Projektschulungen erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Schulung. Soweit die Projektleistung länger als einen Monat dauert, erfolgt die Rechnungsstellung kalendermonatlich für die zu dem Kalendermonat erbrachten Leistungen. Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Im Falle des
Zahlungsverzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
Ansprüche von HP können nur dann mit Gegenforderungen des Auftraggebers / Teilnehmers verrechnet werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgelegt sind.
6. Die Seminarzeiten
Die Seminare finden in der Regel von 9.00 - 17.00 Uhr statt. (Erster Seminartag: Beginn um 10:00 Uhr) Abweichungen werden rechtzeitig mitgeteilt
7. Copyright
Sämtliche Seminarunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus, bleiben HP vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HP reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden . Eine während der Seminardurchführung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch teilweise oder ganz kopiert werden.
8. Eingetragene Warenzeichen
HP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Seminarprogramm erwähnten Produkte, Verfahren und sonstigen Namen frei von Rechten Dritter sind.
9. Export des vermittelten Wissens
Der Kunde wird für den Fall des (Re-) Exports der von HP Education Services erbrachten Leistungen und ggf. Produkte die anwendbaren, insbesondere US-amerikanischen (Re-) Exportbestimmungen beachten und seine Kunden auf die Gültigkeit dieser (Re-) Exportbestimmungen hinweisen
10. Haftungsbeschränkung
HP haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird: HP haftet darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hinsichtlich Schäden, die durch HP leicht fahrlässig verursacht wurden, gilt:
Bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von HP auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt HP bei Vertragsabschluß vernünftigerweise vorhersehen konnte.
Die Haftung für Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall und entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt.
Eine weitergehende Haftung übernimmt HP nicht.
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, sofern HP es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen hat, für einen Ersatzreferenten zu sorgen, sowie von HP nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. HP kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, dürfen nur in Absprache mit dem Dozenten verwendet werden. Bei einer Zuwiderhandlung behält sich HP Schadensersatzforderungen vor. Eine eventuelle Haftung von HP für Garantien, die schriftlich von HP abgegeben wurden bleibt unberührt. Diese Haftung besteht nur für solche Schäden, vor denen die Garantie schützen sollte.
Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter haftet HP gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Entsprechendes gilt bei Veranstaltungsdurchführung in den Räumen von HP, es sei denn, der Schaden wurde von HP oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer 10 entsprechend.
11. Sonstiges
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für HP Seminare ersetzen alle Vorausgegangenen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern der Kunde von HP Education Services ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt hinsichtlich des Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus dem entsprechenden Seminarvertrag die folgende Regelung: Gerichtsstand ist der Sitz der Hewlett-Packard GmbH Hewlett-Packard Ges. m.b.H Österreich. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.